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Es gibt einen sehr banalen Grund, Amtssprache zu benutzen: Man kann sich bzw. die eigene Inkompetenz und Fehler gut dahinter verstecken. Durch die Verwendung komplizierter Fachausdrücke und ungewöhnlicher Redewendungen wird der Empfänger in die Defensive gedrängt. Er versteht nicht, worum es geht, erkennt aber nicht, dass auch der Absender gar nichts verstanden hat.

Und natürlich eignet sich diese Methode auch hervorragend dazu, Fehler zu kaschieren. Der Betroffene beschwert sich über eine Amtshandlung, erhält daraufhin einen Bescheid, in dem ihm zwar Recht gegeben wird, doch in einer Form, dass er gar nicht auf die Idee kommen kann, die erste Maßnahme wäre falsch gewesen. Man muss es halt nur richtig formulieren.

Akte nicht gelesen, aber frech werden!

Veröffentlicht am 10.08.2014
In der Strafsache gegen … hat das Gericht nunmehr festgestellt, dass Sie nicht der zutreffende Angeklagte sind. Der Fehler ist durch eine Namensverwechselung beim Amtgericht Leer zum Aktenzeichen … entstanden, wo Sie wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt waren.
aus einem Einstellungsbescheid des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb)

Zur Formulierung »nicht der zutreffende Angeklagte« gibt es hier noch etwas zu lesen. Zum Stichwort Exkulpation sind »hat das Gericht nunmehr festgestellt« und der zweite Satz interessant.

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Was können wir denn dafür, dass wir chaotisch sind?

Veröffentlicht am 09.08.2014

Hierzu ein praktisches und tröstendes Beispiel: Nicht nur der öffentliche Dienst formuliert unverständlich und versucht, uns ins Bockshorn zu jagen; Banken, Versicherungen und selbst »die Wirtschaft« machen es nicht besser.

Der Fall: Herr Dingskirchen hatte am 14.09. ein neues Auto angemeldet und sein altes am 20.09. verkauft und abgemeldet, deshalb gab es eine Über­schneidung von einer Woche, in der Herr D. zwei Autos zu versichern hatte. Die Versicherung berechnete aber mit Bescheid vom 17.11. eine Überschneidungszeit bis zum 12.10. Dagegen hatte sich Herr D. gewehrt und erhielt nun eine Antwort.

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