In der Strafsache gegen … hat das Gericht nunmehr festgestellt, dass Sie nicht der zutreffende Angeklagte sind. Der Fehler ist durch eine Namensverwechselung beim Amtgericht Leer zum Aktenzeichen … entstanden, wo Sie wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt waren. |
aus einem Einstellungsbescheid des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) |
Zur Formulierung »nicht der zutreffende Angeklagte« gibt es hier noch etwas zu lesen. Zum Stichwort Exkulpation sind »hat das Gericht nunmehr festgestellt« und der zweite Satz interessant.