Eine gefährliche Floskel ist der typische Abschlusssatz in Mahnschreiben:
Sollten Sie in der Zwischenzeit [gezahlt / geantwortet / sonstwas gefordertes] haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos. |
Bei der ersten Erinnerung mag der Satz ja noch halbwegs berechtigt sein, weil zwischen Verzugsmeldung der Kasse und Abgang des Schreibens häufig mehrere Wochen liegen.
Spätestens bei der zweiten Erinnerung ist der Satz absurd!