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oerttel.net

Juristische Inkonsequenz

Zitat Jurastudium

Dieses Denken in der Praxis angewandt, erzeugt beim Bürger diesen Eindruck:

Es ist schon verblüffend: Einerseits bemüht sich »der Gesetzgeber«, jede noch so banale Vorschrift so genau und präzise durchzuformulieren, dass nur kein noch so abwegiger Sonderfall unberücksichtigt bliebe. Das deutet auf eine sehr den Vorschriften verhaftete Rechtsprechung hin. Andererseits aber sind Juristen ständig bemüht, in die vorhandenen Vorschriften hinein zu interpretieren, was »der Gesetzgeber« damit wohl gemeint haben möge. (Auf die Idee, »den Gesetzgeber« nach seinen Intentionen zu fragen, kommt niemand - eher noch fragt die Legislative noch die Judikative, was korrekt ist, verdrehte Welt!

So betrachtet, hat es auch gar keinen Zweck, wenn sich Verwaltungsmitarbeiter am Gesetzestext orientieren, denn der ist ja interpretierbar.

Damit ist präjudiziert, dass die Verwaltung zwischen gesetzestextorientiertem und interpretativem Verhalten zermahlen wird.

Erst mal Prozesse abwarten

Veröffentlicht am 12.08.2014

Sehr aufschlussreich ist das folgende Zitat aus einer Informationsveranstaltung zu einer neuen Rechtslage:

Wir haben dazu noch keine Präzedenzfälle vor Gericht gehabt, deshalb können wir die gerichtliche Praxis noch nicht einschätzen; dafür ist das Gesetz noch zu neu.
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... sofern nicht ...

Veröffentlicht am 11.08.2014

Juristische Gutachten, egal ob vom Anwalt oder Justiziariat, sind nie eindeutig. In Anerkenntnis der Unabhängigkeit der Richter (oder, wie böse Zungen sagen: der Unberechenbarkeit) wird jede noch so toll recherchierte und formulierte Stellungnahme zu den Aussichten, ein Verfahren zu gewinnen, spätestens am Schluss einen Hinweis enthalten, dass das alles natürlich ohne Gewähr ist.

..., sofern die Gerichte nicht anders entscheiden.
typische Schlussformel einer juristischen Stellungnahme
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Die empirische Bestätigung der Rechtsverdrehung

Veröffentlicht am 10.08.2014

Ein neuer Referatsleiter (Jurist) stellt nach seinem Amtantritt fest, dass die Bescheide seiner Mitarbeiter (Techniker) sehr »schlicht« formuliert sind. Um sie gerichtsfester zu machen, unterweist er seine Leute in der Anwendung »korrekter Juristensprache« und korrigiert eine Zeit lang alle abgehenden Bescheide unter diesem Gesichtspunkt. Als »Erfolg« dieser Qualitäts­verbesserung ist nach einiger Zeit festzustellen, dass die Zahl der verlorenen Gerichtsverfahren ansteigt!

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