Wenden wir noch einmal unsere Aufmerksamkeit dem Fallbeispiel mit der Autoversicherung zu. Dort ist schon erläutert, wie er besser lesbarer wird, aber immer noch nicht gut lesbar.
Kraftfahrtversicherung Weiterer Vertrag: 12/076540—B Sehr geehrter Herr Dingskirchen, wegen der Überschneidung der Zulassungszeiten hatten wir Ihrem Antrag entsprechend für Ihren PKW B-BB 999, einen Zweitvertrag unter 12/140976—V erstellt. Infolge der uns eingereichten Erklärung gemäß Tarifbestimmung Nr. 26 Abs. 5 haben wir den Rabatt für Schadenfreiheit ab 14.09.77 von 12/076540—B auf 12/140976-V übertragen. Ihren Vertrag 12/076540—B mußten wir deshalb ab 14.09.2007 in die SF—Klasse 1/2 = 125 % einstufen. Hierfür wurde der anteilmäßige Unterschiedsbeitrag von der SF—Klasse 5 = 60 % zur SF—Klasse 1/2 = 125 % irrtümlich bis zur nächsten Fälligkeit, dem 12.10.77, statt nur bis zur Ummeldung des Fahrzeuges am 20.09.2007 berechnet |
Dieser Textauszug reicht für das darzustellende Thema.