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oerttel.net

Substanzlose Substantive

Veröffentlicht am 24.06.2014

Im Amtsdeutsch (Oder sollte man besser »Kanzleideutsch« sagen? Das Phänomen des Substantivierens von Verben stammt schließlich aus der Juristensprache.) treten immer mehr falsche Substantive auf. Falsch deshalb, weil es sich von der Aussage her um Verben handelt, die aber - meist durch Anhängen der Endung -ung - in Substantive umgeformt werden. Verschlimmert wird das dann noch, indem mehrere Substantive als Genitivkette aneinandergehängt werden, anstatt die zugrunde liegenden Verben zu verwenden.

ŒMaßnahmen zur Gewähr­leistung der ŽAnwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit
besser:
Maßnahmen, die gewährleisten, dass der Grundsatz der Chancengleichheit angewendet wird
noch besser, weil auch »Maßnahmen« meist nur als Füllwort auftritt:
gewährleisten, dass der Grundsatz der Chancengleichheit angewendet wird 
und noch besser:
gewährleisten, dass die Chancengleichheit gewahrt wird

80 % der Substantive waren entbehrlich!

»-ung-Wörter« zeigen in sich bereits, dass sie keine gewachsenen Wörter, sondern Konstrukte sind.

Ein guter Indikator für Substantivismus ist das Wort »erfolgt«. In seiner Nähe ist fast immer ein falsches Substantiv zu finden. Schreiben Sie also z. B. »genehmigen« statt »erfolgt Genehmigung« oder »zustimmen« statt »erfolgt Zustimmung«, schon ist dieses Problem gelöst.

Allerdings verbreiten sich ‑ung-Wörter rasant, wie die Statistik beweist: Im 19. Jhdt. war jedes zehnte Substantiv im deutschen Wortschatz ein ‑ung-Abstraktum, in der ersten Hälfte des 20. Jhdt. war es bereits jedes fünfte, mittlerweile ist es jedes vierte, Tendenz steigend! Überhaupt hat sich die Zahl der Substantive hat in den letzten 200 Jahren von rd. 21% auf rd. 30% erhöht.

Einige Beispiele:       -ung-Wörter    
Verzicht leisten    verzichten   die Lieferung erfolgt   liefern
einen Entschluss fassen    beschließen   eine Mitteilung zukommen lassen   mitteilen
unter Beweis stellen    beweisen   zur Verteilung gelangen lassen   verteilen
Interesse bekunden   interessieren   der Meinung sein   meinen, annehmen
mit Ausnahme von    außer   in Rechnung stellen   berechnen
aus diesem Grunde    deshalb   zur Abrechnung bringen   abrechnen
auf Grund von   wegen   die Kostenschätzung beläuft sich auf    die voraussichtlichen Kosten betragen
Beschluss gefasst   beschlossen        
Verzicht leisten   verzichten        
nach Fertigstellung von ...   nachdem ... fertiggestellt ist        

 

Zu diesem Symptom ein konkretes Beispiel aus einem Bescheid einer Ordnungsbehörde:

Das Einschreiten ist nur dann begründet, wenn gegen Normen, die auch dem Individualschutz zu dienen bestimmt sind, in einer Art und Weise verstoßen wird, dass der Behörde nach pflichtgemäßer Ermessensabwägung keine andere Entscheidung mehr verbleibt, als die zum Eingreifen.

Unpersönliche Umschreibungen, entbehrliche Floskeln und Verschachtelungen wirken hier perfekt zusammen. Die Aussage dieses Satzes ließe sich extrem verkürzen zu:

Ich kann nur einschreiten, wenn gar nichts anderes mehr geht.

Da das aber vielleicht zu umgangssprachlich klingt, wäre vielleicht folgender Mittelweg denkbar:

Schritt 1: auf unnötige Floskeln und Wiederholungen verzichten (durch Streichung im Originalzitat verdeutlicht):

Das Einschreiten ist nur dann begründet, wenn gegen Normen, die auch dem Individualschutz zu dienen bestimmt sind, in einer Art und Weise so verstoßen wird, dass der Behörde nach pflichtgemäßer Ermessensabwägung keine andere Entscheidung mehr verbleibt, als die zum Eingreifen.

Schritt 2: Substantive reduzieren und Bezüge personifizieren 

Ich kann nur dann einschreiten, wenn Ihr Nachbar gegen schützende Normen verstößt und nach pflichtgemäßem Ermessen keine andere Möglichkeit besteht, diesem Verstoß zu begegnen.

 

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