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Wir haben da was, aber auch was vergessen

Veröffentlicht am 29.07.2014

Die technischen Verfahren in Behörden sind immer kritikwürdig. Auch die Computertechnik hilft da nichts, im Gegenteil, sie »verschlimmbessert« den Bürokratismus häufig noch.

Ab dem 01.07.2002 werden auch in Berlin 10-stellige Steuernummern eingeführt, indem die beiden letzten Stellen der Finanzamtsnummer der bisherigen Steuernummer vorangestellt werden. Sie werden beim oben bezeichneten [2] Finanzamt unter der oben angegebenen [2] Steuernummer [1] geführt. Die neue Steuernummer ist ab dem 01.07.2002 bei allen Einzahlungen an die Finanzkasse neben dem Verwendungszweck (Steuerart, Zeitraum und Betrag [3]) und beim sonstigen [4] Schriftverkehr mit dem Finanzamt zu verwenden. Sofern [5] Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind und der dafür zu verwendende Vordruck weniger Stellen in dem Feld für die Angabe der Steuernummer vorsieht, bitte ich, dennoch die vollständige Steuernummer einzutragen [6] (ggf. kleinere Schrift verwenden, Nichtbeachtung der Raster).
aus einem Steuerbescheid
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Nullnummern

Veröffentlicht am 28.07.2014

Besonders schön geraten technische Unterstützungen, wenn sie ohne Plausibilitätsprüfungen daherkommen, wie zum Beispiel dieser Auszug aus einem Steuerbescheid:

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