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Besonders peinlich wird die Verwendung bestimmter Ausdrücke, wenn sie falsch verwendet werden. Das passiert mit Fremdwörtern häufig, aber auch mit ganz unverdächtigen Wörtern.

Was ist Nationalität?

Veröffentlicht am 07.08.2014

Häufig ist es zur Aufgabenerfüllung notwendig, über die Staatsangehörigkeit des Verwaltungskunden informiert zu sein. In einschlägigen Fragebogen taucht dann häufig ein Feld mit der Beschriftung »Nationalität« auf. Doch halt! Sind Nationalität und  Staatsangehörigkeit denn wirklich Synonyme? 

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Falscher Angeklagter oder fälschlich angeklagt?

Veröffentlicht am 06.08.2014

Die Benutzung eines falschen Wortes kann sogar ehrenrührig sein:

In der Strafsache gegen … hat das Gericht nunmehr festgestellt, dass Sie nicht der zutreffende Angeklagte sind. Der Fehler ist durch eine Namensverwechselung beim Amtgericht Leer zum Aktenzeichen … entstanden, wo Sie wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt waren.
aus einem Einstellungsbescheid des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb)

»nicht der zutreffende Angeklagte« impliziert, dass der Adressat sehr wohl ein Angeklagter sei, nur eben nicht der in diesem Verfahren richtige. Dabei hatte sich der Empfänger des Schreibens überhaupt nichts zu Schulden kommen lassen, sondern war Opfer einer Namensgleichheit geworden. Er war also im Gerichtsjargon ein »fälschlich Angeklagter«. Auch der Folgesatz, mit dem das AG Oldenburg eine eventuelle Schuld an das AG Leer verweist, enthält diesen falschen Vorwurf, denn auch dort war die Anklage fälschlich erhoben worden. Außerdem war beim AG Leer bei Abgabe der Akte der Irrtum bereits dokumentiert gewesen.

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Abgelehnt oder nicht erforderlich?

Veröffentlicht am 05.08.2014

Es muss nicht unbedingt der falsche Gebrauch eines Wortes sein. Es ist auch möglich, innerhalb einer Aussage Paradoxe auszulösen:

Ihr Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird abgelehnt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist u. a. nur möglich, wenn Sie am 31.12.1998 eine nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder § 229a Abs. 1 SGB VI versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit ausgeübt haben. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Sie haben am 31.12.1998 keine von der Versicherungspflicht erfasste Tätigkeit ausgeübt. Ein Befreiungsantrag war daher nicht erforderlich.
vorgedruckter Text in einem Bescheid der BfA
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Statistisch geflutet

Veröffentlicht am 04.08.2014

Zum versöhnlichen Abschluss noch ein Zitat aus dem Spiegel. Auch jene, die die Beamten immer kritisieren, sind nicht besser:

Die Untergeschosse der Sempergalerie bleiben währenddessen aus statistischen Gründen geflutet. 
 Spiegel 19.08.2002

Nach dem Elbehochwasser war die Statik der Sempergalerie gefährdet.

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