Haben Sie es auch schon bemerkt? Immer öfter sieht man an Wurstbuden statt der gewohnten Auszeichnung »Currywurst« nun »Dampfwurst mit Curry«. Auf Nachfragen erfährt man vom »Wurstmaxe«, das sei eine Anordnung der Lebensmittelaufsicht. Interessant genug, das mal zu recherchieren.
Es ist verboten, Lebensmittel, unter irreführender Bezeichnung ... gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen. |
aus § 17 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b) des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes -LMBG- |
Soweit die rechtliche Basis, doch was ist an der Bezeichnung »Currywurst« für eine Currywurst so irreführend? Vielleicht, weil kein Curry drin ist, sondern nur in der Soße? Aber Dampf ist ja auch keiner drin …
Holen wir uns also Rat bei der Lebensmittelaufsicht.