Sobald sich die Behörde dem Bürger hoheitlich nähert, »ergeht ein Bescheid«.
Der Bescheid ist die im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelte Form des schriftlichen »Verwaltungsaktes«,
also des förmlichen Schriftverkehrs der Behörden.
Eine Erkenntnis
Bei meinen Kursen, in denen es eigentlich um die Qualität des Schriftverkehrs ging, muss ich leider immer wieder feststellen, dass über die wichtigsten Regeln des VwVfG Unklarheit bei vielen Bearbeitern in Ordnungsverwaltungen besteht, so im Kontext mit dem Thema der Veranstaltung über den Aufbau.
Die diesbezüglichen Vorgaben des VwVfG sind auch für den sonstigen Schriftverkehr ein guter Leitfaden.
Eine Arbeitsgruppe
Vor etlichen Jahren durfte ich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Arbeitsgruppe (Qualitätszirkel) moderieren, die sich mit der Qualität der Bescheide dieser an ordnungsbehördlichen Aufgaben vielfältigen Verwaltung beschäftigte.
Dabei heraus gekommen ist ein Leitfaden, den die Arbeitsgruppe einvernehmlich als »öffentlich« deklarierte, weshalb ich diese Ergebnisse - ergänzt um einschlägige Kursunterlagen - auch hier zur allgemeinen Nutzung publiziere.
Zur besseren Übersicht sind die Texte auf mehrere Seiten verteilt:
Inhaltliche und sonstige Anforderungen