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Grundsätzliche (gesetzliche) Anforderungen an einen Bescheid

Das Verwaltungsverfahrensgesetz gibt einige Mindestanforderungen an Bescheide und ihren Aufbau vor, die hier in gestraffter Form aufgelistet sind:

  1. Richtiger Adressat / Zustellungsart (Dazu gehört auch die korrekte Schreibung von Name und Anschrift!)
  2. Bezeichnung des Verwaltungsaktes
  3. Entscheidung (Tenor)
  4. Nebenbestimmungen (gegliedert)
  5. Begründung
  6. Rechtliche Grundlagen
  7. Entscheidung und Nebenbestimmungen erläutern / begründen
  8. Ermessensausübung darstellen
  9. Anhörung nach §28 VwVfG auswerten / Öffentlichkeitsbeteili­gung
  10. ggf. Zwangsmittelandro­hung (Be­grün­dung)
  11. ggf. Gebührenfestsetzung / gesonderter Bescheid
  12. ggf. Rechtsbehelfsbelehrung als Bestandteil des Bescheids (nicht als Anlage beifügen, da dann Nachweis der erfolgten Belehrung schwierig)
  13. ggf. Anordnung der sofortigen Vollziehung (mit Be­grün­dung)
  14. Hinweise
  15. Fundstellen
  16. Anlagen
  17. Unterschrift

Anmerkung:

Seltsamerweise sind nicht alle Behörden an diese Vorgaben des VwVfG gebunden, zum Beispiel die Finanzbehörden, obwohl gerade deren Bescheiden ein wenig Struktur gut täte.

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