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oerttel.net

IKEA als Vorbild

Veröffentlicht am 12.08.2014
Die vorstehende, mit Ort und Datum zu versehende und zu unterschreibende Erklärung darf nicht in den Wahlumschlag gesteckt werden, in den der - die - Stimmzettel einzulegen sind. Die Erklärung ist vielmehr neben dem Wahlumschlag in den an den Wahlvorstand adressier­ten Freiumschlag zu legen.
aus einer Briefwahl-Anleitung

Den Verfassern dieser Anleitung (44 Wörter in einem Satz!) war der gesamte Ablauf des Briefwahlvorgangs geläufig und stand ihnen klar vor Augen. Deshalb bemerkten sie auch gar nicht, dass diese Anleitung jedwede Ablauflogik vermissen lässt. 

Die erste Schwierigkeit für den Anwender dieser Vorgaben liegt in den beiden unterschiedlichen Umschlägen: Wahlumschlag und Freiumschlag. Der Freiumschlag ist daran zu erkennen, dass er an den Wahlvorstand adressiert ist. Hier ist zu empfehlen, diese Umschläge zusätzlich farblich zu unterscheiden und die Farben in der Anleitung anzugeben. (Wobei darauf geachtet werden muss, dass die Farben auch für Farbsehschwache unterscheidbar sein müssen.)

Das ist aber nur das geringste Problem. Viel schwerer wiegt, dass die Arbeitsabläufe völlig wirr dargestellt sind und sich deshalb nur schwer nachvollziehen lassen. Bröseln wir die beiden Sätze doch einfach mal in zeitlicher Abfolge auf:

1. Stimmzettel in Wahlumschlag einlegen,

2. Erklärung mit Ort und Datum versehen und unterschreiben,

3. Wahlumschlag in Freiumschlag stecken,

4. Erklärung neben dem Wahlumschlag in den Freiumschlag stecken.

Diese stichwortartige Ablaufbeschreibung lässt sich auch in ganzen Sätzen for­mu­lieren:

1. Legen Sie den/die Stimmzettel in den weißen Wahlumschlag.

2. Unterschreiben Sie die vorstehende Erklärung und versehen Sie sie mit Orts- und Datumsangabe.

3. Legen Sie dann den weißen Wahlumschlag und die Erklärung gemeinsam in den blauen Freiumschlag, der bereits an den Wahlvorstand adressiert ist.

Stecken Sie die Erklärung bitte auf keinen Fall in den weißen Wahlumschlag!

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