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oerttel.net

Wieviele bin ich?

Veröffentlicht am 11.08.2014

Manchmal ist aber gar keine Frage des Betrachtungsstandpunktes, sondern die Aussage in einer behördlichen Formulierung wird durch Verallgemeinerung verfälscht.

Wir haben festgestellt, dass zu Ihrem Haushalt ausschließlich Familienmitglieder rechnen, denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) dem Grunde nach zustehen.
aus einem Widerspruchsbescheid eines Wohnungsamtes

Wie viele Mitglieder zählt die von diesem Bescheid betroffene Familie wohl?

Da der Plural verwendet wird, müssen es wohl mindestens zwei sein, vielleicht sogar eine Großfamilie. Der Bescheid, aus dem dieses Zitat stammt, ging jedoch an eine allein lebende Studentin! Korrekt wäre also gewesen

Wir haben festgestellt, dass Ihnen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) dem Grunde nach zustehen.

Berücksichtigt man bei der Umformulierung die weiteren sprachlichen Unzulänglichkeiten des Ursprungssatzes, reduziert er sich  auf ein simples und verständliches

Ihnen stehen dem Grunde nach Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) zu.

An dieser seltsamen Formulierung »dem Grunde nach« lässt sich leider nichts ändern, weil das eine festgefügte juristische Bedingungsformel ist. Im zitierten Bescheid erscheint diese Formulierung übrigens insgesamt fünf Mal auf einer halben Seite!

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