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oerttel.net

Anreden, von denen man sich nicht angesprochen fühlt

Veröffentlicht am 18.06.2014

Leider reicht auch die verordnete Höflichkeit häufig noch nicht aus, denn es scheint ein Sport gerade bei Verfahrensentwicklern zu sein, die bearbeitende Stelle möglichst unhöflich erscheinen zu lassen. So beginnen die meisten Behördenschreiben zwar mit einer Anrede, doch kann man Absurditäten wie

Sehr geehrter Steuerbürger …

Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer …

Sehr geehrter Wohnungsinhaber …

und ähnliche wirklich als Anrede werten?

Hat es sich da nicht jemand bei der Entwicklung von Computerverfahren oder Vordrucken zu einfach gemacht? Gerade bei Computerbescheiden ist diese Form mehr als peinlich, denn sie dient ja nicht einmal der Arbeitserleichterung. Der Computer kann für die Anschrift problemlos den Namen des Empfängers aus dem Datensatz ziehen und korrekt ins Anschriftenfeld schreiben, aber für die Wiederholung in der Anrede sollen seine Fähigkeiten angeblich nicht reichen. Die Unfähigkeit liegt hier unzweifelhaft beim Entwickler!

Auch am Ende des Schreibens lässt die Höflichkeit manchmal zu wünschen übrig. Schreiben ohne abschließende Grußformel sind ein Affront. Zum Glück hat sich hier schon viel geändert, selbst bei Gerichten, doch hat man dort versäumt, die zugehörigen Formulierungen einer kritischen Syntaxanalyse zu unterziehen. Eine Grußformel der Art

Mit freundlichen Grüßen

Auf Anordnung

klingt jedenfalls nicht nach Verinnerlichung des Dienstleistungsgedankens und »nicht wirklich« höflich. Was mögen das nur für Leute sein, denen man Freundlichkeit anordnen muss?

Natürlich rührt dieser Eindruck aus der falschen Auslegung: Nicht die freundlichen Grüße wurden angeordnet, sondern die Fertigung und Absendung des gesamten Schreibens. Bei einer Schlussformel mit »Im Auftrag« wäre das auch gar nicht auffällig, denn jeder weiß, dass dieses »Im Auftrag« die im Geschäftsleben übliche Schlussformel für ein Schreiben ist, das nicht von einem Mitglied der Firmen-/Behördenleitung unterschrieben wird. »Auf Anordnung« ist dafür jedoch untypisch, eine absolut gerichtsspezifische Floskel, die außerhalb der Judikative nicht verwendet wird. Was hindert die Gerichte eigentlich daran, von diesem Kasernenhofton abzugehen und sich endlich dem im Geschäftsleben üblichen »Im Auftrag« anzuschließen?

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