Die in Behördenbescheiden verwendete Sprache ist detailverliebt und weitschweifig. Um nur keine gerichtsrelevante Kleinigkeit zu übersehen, werden völlig klare und oft auch unstrittige Tatbestände in jedem Schriftstück wiederholt, häufig genug neu formuliert und damit nicht selten kolportiert. Dieser Ausfluss aus dem Exkulpationsdruck, dem der einzelne öffentliche Bedienstete permanent ausgesetzt ist, wird aber vom Empfänger gar nicht so gesehen, sondern eher als Schikane aufgefasst. Verstärkt wird die Unverständlichkeit durch die Eigenheiten des in die Bescheidsprache überschwappenden juristischen Soziolekts. Die Verfasser amtlicher Schreiben sind einer eigenen Denkweise verhaftet, die sich grundlegend vom allgemeinen Umgang miteinander unterscheidet. Dabei müssen nicht einmal obrigkeitliche Gründe für dieses Verhalten vorliegen, meist ist es »nur« eine Art von spezifischer Betriebsblindheit, die den Blick für die Belange des Bürgers beeinträchtigen.
Eine wunderschöne Karikatur dieses Schreibstils ist »Der Fall Rotkäppchen«, als PDF verlinkt und nachstehend analysiert:
Weitschweifigkeit |
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umständliche Umschreibungen |
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übertriebene, pedantische Genauigkeit |
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Detailverliebtheit |
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Wiederholungen |
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Auch alle anderen auf diesen Seiten erwähnten Kriterien für Amtssprache erfüllt der Text exzellent.