Ein neuer Referatsleiter (Jurist) stellt nach seinem Amtantritt fest, dass die Bescheide seiner Mitarbeiter (Techniker) sehr »schlicht« formuliert sind. Um sie gerichtsfester zu machen, unterweist er seine Leute in der Anwendung »korrekter Juristensprache« und korrigiert eine Zeit lang alle abgehenden Bescheide unter diesem Gesichtspunkt. Als »Erfolg« dieser Qualitätsverbesserung ist nach einiger Zeit festzustellen, dass die Zahl der verlorenen Gerichtsverfahren ansteigt!
Was war passiert? Die »schlichte« Sprache der Bescheide nach alter Referatslinie bot Anwälten und Richtern keine Ansätze für feinsinnige Interpretationen. Erst die in Juristendeutsch ausformulierten neuen Bescheide enthielten genügend Angriffspunkte und wurden deshalb von gegnerischen Anwälten und Richtern zerrupft. Meine These (Bild links) erfährt durch dieses Beispiel empirische Bestätigung: Erst die Formulierung durch Juristen ermöglicht anderen Juristen die Vergewaltigung eines Sachverhalts.