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oerttel.net

Erst mal Prozesse abwarten

Veröffentlicht am 12.08.2014

Sehr aufschlussreich ist das folgende Zitat aus einer Informationsveranstaltung zu einer neuen Rechtslage:

Wir haben dazu noch keine Präzedenzfälle vor Gericht gehabt, deshalb können wir die gerichtliche Praxis noch nicht einschätzen; dafür ist das Gesetz noch zu neu.

Damit offenbart sich eine Ausweglosigkeit, die nicht mit Theorie der Gewaltenteilung übereinstimmt. Grundlage des Verwaltungshandelns ist das Gesetz. Im hiesigen Rechtssystem gibt es das Instrument des Präzedenzfalls nicht. Exekutive und Legislative treten in Konkurrenz bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften. Das ist nach rechtsstaatlichen Prinzipien zwar durchaus gut so, aber sich selbst zu lähmen und erst mal abzuwarten, kann nicht die Prämisse einen effektiven und effizienten Verwaltung sein.

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