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Keiner mehr da, der sich drum kümmert

Veröffentlicht am 08.08.2014
Der Vordruck wird seit Jahrzehnten verwendet. Wir haben ihn schon oft moniert, aber der Beamte, der ihn entwickelte, ist in den Ruhestand gegangen und seine Stelle wurde gestrichen. Nun fühlt sich niemand mehr zuständig.
Auskunft auf Nachfrage zu diesem Formular:
 

Aktenzeichen der Verwaltungsbehörde: 34.654321.4

Postgebühren für die förmliche Zustellung: 5,60 EUR

Im gerichtlichen Bußgeldverfahren sind die oben genannten Postgebühren für förmliche Zustellungen gemäß Anlage 1 zu § 11 GKG, Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses, entstanden.

Dieser Betrag wird der Verwaltungsbehörde zur Einziehung mitgeteilt (Nr. 6.2.1 Anlage AV § 59 Landeshaushaltsordnung).

Sie werden hierdurch aufgefordert, den oben genannten Betrag zusammen mit der Forderung der Verwaltungsbehörde in der im Bußgeldbescheid bestimmten Weise an die dort angegebene Kasse zu bezahlen.

Die Zahlung darf also nicht an das Gericht oder die Justizkasse erfolgen.

Vordruck Owi 76 des AG Tiergarten

Zum inhaltlichen Aspekt dieses Formulars gibt es hier mehr.

Dieses Zitat ist eine der absonderlich­sten Auswirkungen der Personaleinsparungen. Sicher, mit der Stellenreduzierung müssen Aufgaben wegfallen, das ist Kernpunkt aufgabenkritischer Reformen. Aber dass für elementare Angelegenheiten wie die Vordruckgestaltung in ei­nem Riesenapparat wie dem Kammerge­richt plötzlich niemand mehr zuständig sein soll, ist kaum zu fassen. Immerhin müssen ja auch irgendwelche Leute neue Rechtslagen in Vordrucke einarbeiten. In dieser Äußerung ist wiederum eine Art Scheuklappensyndrom zu erkennen: 

»Ich habe mein Arbeitsgebiet und meine Arbeitsmittel kommen von irgendwo her und ich mache mir darum keine weiteren Gedanken.«

Wer weiter nachforscht, erfährt Haarsträubendes:

Die Sprecherin der Justizverwaltung, auf diesen Missstand angesprochen, erklärt doch allen Ernstes, dass sie das auch ganz schlimm finde, aber nichts tun könne, weil dieses Formular Angelegenheit des Kammergerichts sei.

Hallo? Welcher Verwaltung ist das Kammergericht denn unterstellt? Habt Ihr kein Direktionsrecht mehr? Oder gilt die vielgepriesene richterliche Unabhängigkeit neuerdings auch für die Gestaltung von Formularen?

Da muss man sich nicht wundern, wenn angesichts einer an der eigenen Kompetenz zweifelnden Aufsichtsbehörde auch die Mitarbeiter der nachgeordneten Einrichtung an den eigenen Rechten und Fähigkeiten zweifeln.

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