Sehr zur Unklarheit beitragend ist es auch, wenn innerhalb eines Verfahrens mehrfach die Geschäftszeichen wechseln; bei Gerichten übrigens Geschäftsnummer genannt, selbst dann, wenn Buchstaben darin vorkommen:
Es geht immer um einen und denselben Vorgang und er kommt auch immer aus derselben Geschäftsstelle und die sitzt auch die ganze Zeit über im selben Zimmer, wie aus den Briefköpfen erkennbar, aber von Schreiben zu Schreiben wechseln sowohl Geschäftsnummer als auch die Nummer des Faxanschlusses. Besser kann man doch nicht verdeutlichen, dass man den Bürger für einen Störfaktor hält.
Im letzten Fall kommt noch ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht hinzu, denn die Geschäftsnummer wird unnötigerweise im Adressfeld angegeben. Das ist besonders peinlich, weil es sich um den hier schon mehrfach unter verschiedenen Gesichtspunkten erörterten Fall einer von Amts wegen verschuldeten fälschlichen Anklage handelte.