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oerttel.net

Die Ambivalenz der Gerichtssprache

Veröffentlicht am 18.05.2016

Gerichte müssen Recht sprechen. Sie sollten dies in einer Sprache tun, die der Rechtssuchende auch versteht.

Ein »Klassiker« der unverständlichen und umständlichen Sprache ist dieses Beispiel, das sich mit verständlichen und genauen Anweisungen beschäftigt, aber selbst eben diesem Anspruch total zuwiderhandelt.

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