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Wortwahl

Wie jede Fachsprache verwendet die Verwaltungssprache ihre »gruppenspezifischen Wortverbindungsregeln«.

Da der angesprochene Bürger aber meist nicht Mitglied der sozialen Gruppe ist, die diesen Soziolekt versteht und nutzt, kennt der Leser von Verwaltungs- und Gerichtsschreiben zwar häufig alle Wörter und meint ihre Bedeutung zu verstehen, ist aber dennoch nicht in der Lage, den Sinn des Ganzen zu erfassen.

Das Verständnis der Verwaltungssprache wird vor allem dadurch erschwert, dass die Wörter der Alltagssprache im bürokratischen Code eine besondere, für den darin ungeübten Leser gelegentlich überraschende Bedeutung erhalten; in einigen Fällen sind die Fachtermini sogar in ihrer konkreten Wortgestalt ungewohnt, also Wortneuschöpfungen aus alltagssprachlich bekannten Wortstämmen, ohne allerdings die gemeinen Bedeutungen zu transportieren.

Die wichtigste Quelle für die Bedeutungsverleihung im Rahmen der Verwaltungssprache ist zweifellos die juristische Sprache, d.h. die Sprache der Gesetzestexte und ihrer Auslegung. Alles Verwaltungshandeln vollzieht sich im Rahmen der Rechts­ordnung und dient ihrer Erhaltung. Dieser grundlegende Bezug der Verwaltung auf das Recht drückt sich auch in der Sprache aus. Vom juristischen Code ist wiederum bekannt, dass er dem nicht einschlägig vorgebildeten Bürger nur schwer zugänglich ist. Für die Verwaltung bedeutet dieses: Wenn sich ein Beamter oder Verwaltungsangestellter als bloßer Rechtsanwender sieht, neigt er zu einer starren, wenig empfängerorientierten Amtssprache.

Eigentliche Aufgabe des Amtsinhabers ist die Vermittlung zwischen dem gesetzten Recht und den davon betroffenen Bürgern.

Die (fast) totale Tautologie

Veröffentlicht am 13.06.2014

Niemand würde auf die Idee kommen, einen kompletten Sachverhalt in eine Überschrift zu stecken und dann als Text zu wiederholen.

Niemand? 

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Die Gefahren des Zeugma

Veröffentlicht am 11.06.2014

Doppelungen werden andererseits gern ver­mie­den, wenn identische Wörter kurz hintereinander in einem Satz vorkommen und deshalb stilistisch ungeschickt wirkten. So käme wohl niemand auf die Idee, mehrere Auflagen so zu formulieren:

»Sie sind als Betreiber der Anlage verpflichtet, eine Abluftfilteranlage einbauen zu lassen und sie regelmäßig warten zu lassen.«

Vielmehr wird der Satz durch das Stilmittel des Zeugma verkürzt und ist damit auch besser lesbar:

»Sie sind als Betreiber der Anlage verpflichtet, eine Abluftfilteranlage einbauen und regelmäßig warten zu lassen.«

Allerdings ist auch hier Vorsicht angesagt. 

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