... schickt es einen Gebührenbescheid. Das ist die amtliche Form, etwas in Rechnung zu stellen. Wer nicht so häufig mit kostenpflichtigen Amtshandlungen in Berührung kommt, erkennt dieses Synonym Rechnung/Gebührenbescheid aber vielleicht nicht. Geschäftsleute sind es gewohnt, auf explizit als »Rechnung« deklarierte Zahlungsaufforderungen zu reagieren, und verstehen es gar nicht, wenn sie auf Grund eines nicht beglichenen Gebührenbescheids gemahnt werden.
Abhilfe: Keine Vorschrift verbietet Ihnen, die Überschrift eines Gebührenbescheids um den Klammervermerk »(Rechnung)« zu ergänzen - also tun Sie es doch einfach!