Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

oerttel.net

Wenn das Amt Rechnungen schreibt ...

Veröffentlicht am 05.08.2014

... schickt es einen Gebührenbescheid. Das ist die amtliche Form, etwas in Rechnung zu stellen. Wer nicht so häufig mit kostenpflichtigen Amtshandlungen in Berührung kommt, erkennt dieses Synonym Rechnung/Gebührenbescheid aber vielleicht nicht. Geschäftsleute sind es gewohnt, auf explizit als »Rechnung« deklarierte Zahlungsaufforderungen zu reagieren, und verstehen es gar nicht, wenn sie auf Grund eines nicht beglichenen Gebührenbescheids gemahnt werden. 

Abhilfe: Keine Vorschrift verbietet Ihnen, die Überschrift eines Gebührenbescheids um den Klammervermerk »(Rechnung)« zu ergänzen - also tun Sie es doch einfach!

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?