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Amtsdeutsch hat einige typische Erkennungsmerkmale, die auf den nachfolgend verlinkten Seiten beschrieben werden. Sollte Ihnen gerade kein Behördenschreiben vorliegen, sei zur Einstimmung dieser Text empfohlen.

Wichtig ist die Feststellung, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen den Sprachen der Ämter, der Gesetze und der Gerichte gibt. Sie sind Ausdrucksformen der drei Staatsgewalten und deshalb eng miteinander verknüpft. Leider wird diese Verknüpfung von vielen Menschen - innerhalb und außerhalb der »Amtsstuben« - als zwingend angesehen. Dabei könnte sich jede der genannten drei Sprachen problemlos von den anderen beiden lösen und unabhängig entwickeln. Warum das Probleme bereitet und wer derartige Vorhaben aus welchen Gründen hintertreibt, soll hier ebenfalls geklärt werden.

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