Besonders schön geraten technische Unterstützungen, wenn sie ohne Plausibilitätsprüfungen daherkommen, wie zum Beispiel dieser Auszug aus einem Steuerbescheid:
Es ist sicher ein Ausnahmefall, dass bei der Abrechnung alle Beträge auf Null stehen, aber doch kein so seltener, dass er nicht bei der Konzipierung des IT-Verfahrens hätte erkannt werden können.
Im Gegenteil: Wegen einer anderen technokratischen Ungenauigkeit im Steuerbescheidverfahren müssen immer wieder Bürger Einspruch gegen die unbegründete Festsetzung von Vorauszahlungen einlegen, worauf dann ein Bescheid mit dieser Null-Abrechnung ergeht.
Nur maximal drei zusätzliche Coding-Zeilen würden ausreichen, um an Stelle der unsinnigen Tabelle diesen Satz ausdrucken:
Für 1995 sind keine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer und Kirchensteuer (evangelisch) zu entrichten. |
Nun denken Sie aber bitte nicht angesichts der Jahreszahl, das sei inzwischen überholt. 20 Jahre später hat sich zwar die Aufmachung geändert, die Nullnummer ist aber dieselbe geblieben:
Soviel dazu, aber es wird noch besser: Anschließend werden dem Empfänger auch noch Repressalien angedroht, falls er nicht fristgerecht zahlt! Doch das gehört zu einem anderen Thema, der galoppierenden Textbausteinitis.