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oerttel.net

Nullnummern

Veröffentlicht am 28.07.2014

Besonders schön geraten technische Unterstützungen, wenn sie ohne Plausibilitätsprüfungen daherkommen, wie zum Beispiel dieser Auszug aus einem Steuerbescheid:

Es ist sicher ein Ausnahmefall, dass bei der Abrechnung alle Beträge auf Null stehen, aber doch kein so seltener, dass er nicht bei der Konzipierung des IT-Ver­fah­rens hätte erkannt werden können.

Im Gegenteil: Wegen einer anderen tech­nokratischen Ungenauigkeit im Steuerbescheidverfahren müssen immer wie­der Bürger Einspruch gegen die unbegründete Festsetzung von Vorauszahlungen ein­le­gen, worauf dann ein Bescheid mit dieser Null-Abrechnung ergeht.

Nur maximal drei zusätzliche Coding-Zeilen würden ausreichen, um an Stelle der unsinnigen Tabelle diesen Satz ausdrucken:

Für 1995 sind keine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Solidari­tätszu­schlag zur Einkommensteuer und Kirchensteuer (evangelisch) zu entrichten.

Nun denken Sie aber bitte nicht angesichts der Jahreszahl, das sei inzwischen überholt. 20 Jahre später hat sich zwar die Aufmachung geändert, die Nullnummer ist aber dieselbe geblieben:

 

Soviel dazu, aber es wird noch besser: Anschließend werden dem Empfänger auch noch Repressalien angedroht, falls er nicht fristgerecht zahlt! Doch das gehört zu einem anderen Thema, der galoppierenden Textbausteinitis.

 

 

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