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oerttel.net

Abgelehnt oder nicht erforderlich?

Veröffentlicht am 05.08.2014

Es muss nicht unbedingt der falsche Gebrauch eines Wortes sein. Es ist auch möglich, innerhalb einer Aussage Paradoxe auszulösen:

Ihr Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird abgelehnt. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist u. a. nur möglich, wenn Sie am 31.12.1998 eine nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder § 229a Abs. 1 SGB VI versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit ausgeübt haben. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt. Sie haben am 31.12.1998 keine von der Versicherungspflicht erfasste Tätigkeit ausgeübt. Ein Befreiungsantrag war daher nicht erforderlich.
vorgedruckter Text in einem Bescheid der BfA

Kritisch zu betrachten sind die beiden unterstrichenen Aussagen: »nicht erforderlich« mm Kontext mit dem Eingangssatz »wird abgelehnt« verwirrt den Empfänger total. Der Antrag wird abgelehnt, war aber gar nicht erforderlich. Heißt das nun, dass nur der Antrag formal abgelehnt wird und aus seinem Nichterfordernis auf das Nichtbestehen einer Versicherungspflicht geschlossen werden kann? In dem Bescheid ist keine Aussage für die Versicherungspflicht enthalten. Besteht also vielleicht doch für die Zukunft eine Versicherungspflicht, weil die Voraussetzungen für die Befreiung nicht anerkannt werden?

Gemeint war die erste Variante. Die Wortwahl führt jedoch zur Nachfrage oder zur Einlegung eines Rechtsmittels. Diese Zweifel und den zusätzlichen Arbeitsaufwand hätte man in etwa so vermeiden können:

Ihr Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist nicht erforderlich, weil Sie keine versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder § 229a Abs. 1 SGB VI ausüben.

Derartige Fehler lassen sich im Alltagsgeschäft nicht immer vermeiden und sind deshalb entschuldbar. Bei den hier aufgeführten Beispielen handelt es sich jedoch nicht um Texte aus Individualschreiben, sondern um vorgedruckte Textbausteine! Hier kann sich niemand damit herausreden, dass eine Formulierung »durchgerutscht« sei. Zur Gestaltung von Vordrucken und Formulierung von Textbausteinen steht immer genügend Zeit zur Verfügung und daran sind meist mehrere Personen beteiligt.

Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass für diesen Fall keine geeigneten Formulare existierten und deshalb diese in etwa passende Fassung verwendet wird.

Ein kurzes, frei formuliertes Schreiben hätte es doch auch getan. Soviel Mehraufwand wäre das wirklich nicht gewesen.

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