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oerttel.net

Was passiert, wenn du nicht nichts überweist?

Veröffentlicht am 30.07.2014

Textbausteine sind ein gutes Mittel, um wiederkehrende Formulierungen ökonomisch zu Papier zu bringen.

Sie können aber auch zur Farce geraten, wenn sie gedankenlos zusammengekloppt werden.

Auf der Seite »Technokratie« finden Sie ein Beispiel, bei dem wegen nachlässiger Verfahrensentwicklung Null-Bescheide versandt werden. Sind diese nicht schon peinlich genug, hängen an der Forderung, nichts zu bezahlen, auch noch mahnende Textbausteine dran:

B. Abrechnung und Zahlungsaufforderung

Die laufenden Vorauszahlungen sind vierteljährlich, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember zu entrichten. Bei rückwirkenden Änderungen der Vorauszahlungen wird auf die beiliegende maschinelle Abrechnung hingewiesen.


C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung

Bitte zahlen Sie unbar, möglichst durch Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Finanzamts (Konten des Finanzamts siehe Vorderseite). Vergessen Sie bitte nicht bei jeder Zahlung die Steuernummer, die Steuerart und den Zeitraum anzugeben, für den Sie die Steuer entrichten, Sie können auch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erklären. Vordrucke hierfür erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Fällige Steuerzahlungen werden in diesem Fall von Ihrem Girokonto abgebucht.
Wenn Sie die Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages zahlen, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 v.H. des auf volle 50,- € abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten. Falls Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, entstehen dafür außerdem Kosten.

Also mir wäre es peinlich, einen solchen Bescheid rauszuschicken.

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