Sobald sich die Behörde dem Bürger hoheitlich nähert, »ergeht ein Bescheid«.
Der Bescheid ist die im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelte Form des schriftlichen »Verwaltungsaktes«,
also des förmlichen Schriftverkehrs der Behörden.
Erkenntnisse:
Vor etlichen Jahren durfte ich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine Arbeitsgruppe (Qualitätszirkel) moderieren, die sich mit der Qualität der Bescheide dieser an ordnungsbehördlichen Aufgaben vielfältigen Verwaltung beschäftigte.
Dabei heraus gekommen ist ein Leitfaden, den die Arbeitsgruppe einvernehmlich als »öffentlich« deklarierte, weshalb ich diese Ergebnisse – ergänzt um einschlägige Kursunterlagen – auch hier zur allgemeinen Nutzung publiziere.
Zur besseren Übersicht sind die Texte auf mehrere Seiten verteilt, eine kompakte PDF-Fassung können Sie mit dem Link rechts aufrufen.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz gibt einige Mindestanforderungen an Bescheide und ihren Aufbau vor, die hier in gestraffter Form aufgelistet sind:
Die Nummerierung ist wichtig; in dieser Reihenfolge sollte ein Bescheid aufgebaut sein.
Anmerkung:
Seltsamerweise sind nicht alle Behörden an diese Vorgaben des VwVfG gebunden, zum Beispiel die Finanzbehörden, obwohl gerade deren Bescheiden ein wenig Struktur gut täte. So beginnen Steuerbescheide stets mit Nebenbestimmungen anstatt mit dem Tenor.
Der Bescheid muss alle Informationen enthalten, die dem Empfänger ein Nachvollziehen ermöglichen:
Sonstige Aspekte
1 Ergänzung zwecks Anpassung an die technische Entwicklung (Stand 2024):
Nahezu jeder Bürger besitzt heutzutage ein Smartphone, mit dem QR-Codes gelesen werden können.
Erstellen Sie Barcodes der Webseiten mit den von Ihnen zu zitierenden Vorschriften und fügen Sie die dem Text an. So ist der Empfänger in der Lage, auf die aktuelle Fassung der herangezogenen Vorschrift zuzugreifen und Sie ersparen sich das Anfügen der Vorschriften im Volltext.
Jeder Browser besitzt eine Funktion zur Erstellung eines QR-Codes zur aktuellen Seite, der sich per Zwischenablage in Ihr Dokument einfügen lässt, hier am Beispiel Microsoft Edge: