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Amtssprache

Check­liste zur Stilverbesserung

Hier finden Sie Hinweise, wie Sie gegen die Tücken der verklau­su­lier­ten Schreib­weise ankämp­fen können. Alle Einträge können Sie ankli­cken, um zu den passen­den Beispiel­sei­ten zu gelan­gen. Dort finden Sie authen­ti­sche Texte (tlw. anony­mi­siert) kommen­tiert und mit Verbes­se­rungs­vor­schlä­gen versehen.

Die Zitate sind zur deut­li­chen Abgren­zung rot hinterlegt.

Die Verbes­se­rungs­vor­schläge haben einen grünen Hintergrund.

Mit den beiden Schalt­flä­chen ⇒ gelan­gen Sie zu den Über­sichts­sei­ten der Ursa­chen und Symptome.

Ein Klick auf die Empfeh­lun­gen dieser Check­liste führt meist zu passen­den Beispielen.

Meiden Sie lange, verschach­telte Sätze und Kettensätze.

Meiden Sie den Ersatz von Verben durch Substan­tive und die Verket­tung von Substantiven.

Meiden Sie Passi­vum­schrei­bun­gen und nomi­nale Umschreibungen.

Meiden Sie unper­sön­li­che Formu­lie­run­gen und formel­hafte Wendungen.

Meiden Sie Ausschmü­ckun­gen und unnö­tige Verstär­kun­gen durch Tauto­lo­gien oder Pleonasmen.

»Wörter, die auf –mäßig enden, soll man mäßig nur verwenden.«

Verban­nen Sie das Wort »erfolgt« aus Ihrem Wort­schatz! Damit hindern Sie sich, Verben zu substantivieren.

Entzer­ren Sie komplexe Sätze, indem Sie Neben­sätze bilden oder die Infor­ma­tio­nen auf mehrere Sätze verteilen.

Schlichte Spra­che schützt vor juris­ti­scher Interpretation!

Über­le­gen Sie, ob die Beschrei­bung eines Sach­ver­halts durch Worte verständ­lich ist oder eine andere Darstel­lung, z. B. durch eine Zeich­nung, eine Formel o. ä. besser wäre. Scheuen Sie sich nicht, den Empfän­gern zur besse­ren Darstel­lung jene Formeln mitzu­tei­len, nach denen Sie Berech­nun­gen auf Grund von Vorschrif­ten durch­füh­ren; die Formel­spra­che ist den meis­ten Menschen eingän­gi­ger als die Juristensprache.

Mit gesun­dem Menschen­ver­stand kommt man auf einfa­che­rem Wege weiter.

Fehler sind mensch­lich; deshalb geste­hen Sie ein, wenn Sie einen Fehler gemacht haben. Das verbes­sert die Atmosphäre.

Juris­ten-Patch­work ist dem Empfän­ger eines Schrei­bens nicht zuzu­mu­ten. Zitie­ren Sie Rechts­quel­len im voll­stän­di­gen aktu­el­len Wortlaut.

Die Defi­ni­tion, dass ein Verwal­tungs­akt einen Einzel­fall regelt, schlägt auch auf die Begrün­dung durch. Sie muss eben­falls auf den Einzel­fall bezo­gen sein und zwar so, dass der Empfän­ger alle notwen­di­gen Infor­ma­tio­nen erhält, aber auch nicht mehr. Prüfen Sie deshalb Ihre Texte auf Voll­stän­dig­keit einer­seits und entbehr­li­chen Ballast andererseits.

Tech­ni­sche Vorga­ben verhin­dern häufig vernünf­ti­ges Formu­lie­ren, wenn die Tech­nik nicht an das Verfah­ren ange­passt werden kann. Lassen Sie sich nicht von den Tech­no­kra­ten ins Bocks­horn jagen.

»Das Amt« regelt Begriff­lich­kei­ten, die der Bürger gar nicht gere­gelt haben möchte und deshalb seine ursprüng­li­che, allge­mein verständ­li­chen Begriffe beibehält.

Neue Sach­ver­halte müssen voll­stän­dig durch­dacht werden, bevor man sie verba­li­siert. Prüfen Sie Ihre Aussa­gen nicht nur auf recht­li­che Kongru­enz, sondern auch auf Logik und Plau­si­bi­li­tät. Scheuen Sie sich nicht, abwe­gig formu­lierte Zitate verständ­lich zu erläutern.

Räumen Sie Miss­ver­ständ­nisse aus, die sich für den Bürger aus dem juris­ti­schen Code erge­ben, indem Sie den vom »Gesetz­ge­ber« gewoll­ten Sach­ver­halt mit deut­li­chen und allge­mein verständ­li­chen Worten darlegen.

Erkun­den Sie, welche Rahmen­be­din­gun­gen auf die Ziel­gruppe zutref­fen. Hüten Sie sich vor der Annahme, eigene Erfah­run­gen könn­ten auch von der Ziel­gruppe geteilt werden.

Miss­ver­ständ­nisse beru­hen immer auf fehlen­der Ziel­grup­pen­ori­en­tie­rung des Absen­ders. Nicht das Verständ­nis des Absen­ders ist maßgeb­lich, sondern das des Empfängers.

Die Ordnungs­be­griffe des Absen­ders sind in den seltens­ten Fällen mit denen des Empfän­gers iden­tisch. Verwen­den Sie zur konkre­ten Bezeich­nung von Fakten und Sach­ver­hal­ten jene Begriffe, die dem Empfän­ger geläu­fig sind.

Das Prin­zip der logisch aufge­bau­ten Anlei­tung lässt sich in vielen Fällen auf Verwal­tungs­texte über­tra­gen und hilft beim Verste­hen einer Anweisung.

Die Über­nahme »bewähr­ter« Muster­lö­sun­gen muss gut durch­dacht werden.

Über­le­gen Sie, ob der Leser Ihres Textes dieselbe klare Ziel­vor­stel­lung hat wie Sie; prüfen Sie Ihren Text auf Möglich­kei­ten zur Fehlinterpretation.

Über­den­ken Sie bei Frage­stel­lun­gen, ob Sie auch tatsäch­lich konkret genug darstel­len, was Sie wissen möch­ten. Verge­wis­sern Sie sich, ob die von Ihnen gewähl­ten Begriffe auch wirk­lich zutreffen.

Nennen Sie die Dinge beim Namen; auch heikle Fragen können konkret formu­liert werden, ohne gleich verlet­zend zu wirken.

Vermei­den Sie Füll­wör­ter, beson­ders dann, wenn sie inter­pre­tier­bar sind oder unter­schied­lich aufge­fasst werden können. Sofern Sie solche Flos­keln nicht bewusst als Stil­mit­tel einset­zen, verzich­ten Sie darauf. Viel­fach hilft es schon, das Füll­wort einfach weg zu lassen, und schon ist der Satz klar verständ­lich und in seiner Aussage dennoch unverändert.

Scheuen Sie sich nicht, veral­tete und unüb­li­che Begriffe aus Rechts­nor­men in Ihrer Erläu­te­rung durch aktu­elle, allge­mein verständ­li­che Begriffe zu erset­zen, um sich dem Empfän­ger verständ­lich zu machen.

Spra­che lebt und wird nicht geschaf­fen. Deutsch­tü­me­lei in der Amts­spra­che führt zu weite­rer Entfrem­dung. Geben Sie geläu­fi­gen Lehn­wör­tern den Vorzug vor krampf­haf­ten Deutsch-Konstrukten.

Sie dürfen nicht erwar­ten, dass dem Empfän­ger diesel­ben Infor­ma­tio­nen vorlie­gen wie Ihnen. Verset­zen Sie sich in die Situa­tion des Empfän­gers und versu­chen Sie nach­zu­emp­fin­den, was ihm bekannt ist und was nicht.

Der Betroffene/​Beschuldigte hat einen Anspruch auf alle Infor­ma­tio­nen, die er zur Bewer­tung der Ange­le­gen­heit benö­tigt. Wenn sich die Behörde unklar ausge­drückt hat und der Bürger deshalb Fragen stellt, sind diese konkret zu beantworten.

Unnö­tige Erläu­te­run­gen subti­ler Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten erre­gen Ver­wun­de­rung und Miss­fal­len. Vermei­den Sie, ohne Not etwas vorzu­ge­ben, was der Empfän­ger Ihrer Korre­spon­denz nach Lage der Dinge und allge­mei­ner Lebens­erfahrung ohne­hin tun wird.