Ein Klick auf die Empfehlungen dieser Checkliste führt meist zu passenden Beispielen.
Meiden Sie lange, verschachtelte Sätze und Kettensätze.
Meiden Sie den Ersatz von Verben durch Substantive und die Verkettung von Substantiven.
Meiden Sie Passivumschreibungen und nominale Umschreibungen.
Meiden Sie unpersönliche Formulierungen und formelhafte Wendungen.
Meiden Sie Ausschmückungen und unnötige Verstärkungen durch Tautologien oder Pleonasmen.
»Wörter, die auf –mäßig enden, soll man mäßig nur verwenden.«
Verbannen Sie das Wort »erfolgt« aus Ihrem Wortschatz! Damit hindern Sie sich, Verben zu substantivieren.
Entzerren Sie komplexe Sätze, indem Sie Nebensätze bilden oder die Informationen auf mehrere Sätze verteilen.
Schlichte Sprache schützt vor juristischer Interpretation!
Überlegen Sie, ob die Beschreibung eines Sachverhalts durch Worte verständlich ist oder eine andere Darstellung, z. B. durch eine Zeichnung, eine Formel o. ä. besser wäre. Scheuen Sie sich nicht, den Empfängern zur besseren Darstellung jene Formeln mitzuteilen, nach denen Sie Berechnungen auf Grund von Vorschriften durchführen; die Formelsprache ist den meisten Menschen eingängiger als die Juristensprache.
Mit gesundem Menschenverstand kommt man auf einfacherem Wege weiter.
Fehler sind menschlich; deshalb gestehen Sie ein, wenn Sie einen Fehler gemacht haben. Das verbessert die Atmosphäre.
Juristen-Patchwork ist dem Empfänger eines Schreibens nicht zuzumuten. Zitieren Sie Rechtsquellen im vollständigen aktuellen Wortlaut.
Die Definition, dass ein Verwaltungsakt einen Einzelfall regelt, schlägt auch auf die Begründung durch. Sie muss ebenfalls auf den Einzelfall bezogen sein und zwar so, dass der Empfänger alle notwendigen Informationen erhält, aber auch nicht mehr. Prüfen Sie deshalb Ihre Texte auf Vollständigkeit einerseits und entbehrlichen Ballast andererseits.
Technische Vorgaben verhindern häufig vernünftiges Formulieren, wenn die Technik nicht an das Verfahren angepasst werden kann. Lassen Sie sich nicht von den Technokraten ins Bockshorn jagen.
»Das Amt« regelt Begrifflichkeiten, die der Bürger gar nicht geregelt haben möchte und deshalb seine ursprüngliche, allgemein verständlichen Begriffe beibehält.
Neue Sachverhalte müssen vollständig durchdacht werden, bevor man sie verbalisiert. Prüfen Sie Ihre Aussagen nicht nur auf rechtliche Kongruenz, sondern auch auf Logik und Plausibilität. Scheuen Sie sich nicht, abwegig formulierte Zitate verständlich zu erläutern.
Räumen Sie Missverständnisse aus, die sich für den Bürger aus dem juristischen Code ergeben, indem Sie den vom »Gesetzgeber« gewollten Sachverhalt mit deutlichen und allgemein verständlichen Worten darlegen.
Erkunden Sie, welche Rahmenbedingungen auf die Zielgruppe zutreffen. Hüten Sie sich vor der Annahme, eigene Erfahrungen könnten auch von der Zielgruppe geteilt werden.
Missverständnisse beruhen immer auf fehlender Zielgruppenorientierung des Absenders. Nicht das Verständnis des Absenders ist maßgeblich, sondern das des Empfängers.
Die Ordnungsbegriffe des Absenders sind in den seltensten Fällen mit denen des Empfängers identisch. Verwenden Sie zur konkreten Bezeichnung von Fakten und Sachverhalten jene Begriffe, die dem Empfänger geläufig sind.
Das Prinzip der logisch aufgebauten Anleitung lässt sich in vielen Fällen auf Verwaltungstexte übertragen und hilft beim Verstehen einer Anweisung.
Die Übernahme »bewährter« Musterlösungen muss gut durchdacht werden.
Überlegen Sie, ob der Leser Ihres Textes dieselbe klare Zielvorstellung hat wie Sie; prüfen Sie Ihren Text auf Möglichkeiten zur Fehlinterpretation.
Überdenken Sie bei Fragestellungen, ob Sie auch tatsächlich konkret genug darstellen, was Sie wissen möchten. Vergewissern Sie sich, ob die von Ihnen gewählten Begriffe auch wirklich zutreffen.
Nennen Sie die Dinge beim Namen; auch heikle Fragen können konkret formuliert werden, ohne gleich verletzend zu wirken.
Vermeiden Sie Füllwörter, besonders dann, wenn sie interpretierbar sind oder unterschiedlich aufgefasst werden können. Sofern Sie solche Floskeln nicht bewusst als Stilmittel einsetzen, verzichten Sie darauf. Vielfach hilft es schon, das Füllwort einfach weg zu lassen, und schon ist der Satz klar verständlich und in seiner Aussage dennoch unverändert.
Scheuen Sie sich nicht, veraltete und unübliche Begriffe aus Rechtsnormen in Ihrer Erläuterung durch aktuelle, allgemein verständliche Begriffe zu ersetzen, um sich dem Empfänger verständlich zu machen.
Sprache lebt und wird nicht geschaffen. Deutschtümelei in der Amtssprache führt zu weiterer Entfremdung. Geben Sie geläufigen Lehnwörtern den Vorzug vor krampfhaften Deutsch-Konstrukten.
Sie dürfen nicht erwarten, dass dem Empfänger dieselben Informationen vorliegen wie Ihnen. Versetzen Sie sich in die Situation des Empfängers und versuchen Sie nachzuempfinden, was ihm bekannt ist und was nicht.
Der Betroffene/Beschuldigte hat einen Anspruch auf alle Informationen, die er zur Bewertung der Angelegenheit benötigt. Wenn sich die Behörde unklar ausgedrückt hat und der Bürger deshalb Fragen stellt, sind diese konkret zu beantworten.
Unnötige Erläuterungen subtiler Selbstverständlichkeiten erregen Verwunderung und Missfallen. Vermeiden Sie, ohne Not etwas vorzugeben, was der Empfänger Ihrer Korrespondenz nach Lage der Dinge und allgemeiner Lebenserfahrung ohnehin tun wird.