Die Polizeiinspektion Aschaffenburg verbreitete diese Meldung: |
Diebesgut aus Cabrio entwendet |
1. | Waren die »Klamotten« bereits vom Bestohlenen geklaut worden? Dann trifft die Bezeichnung »Diebesgut« zu. Wenn sie aber erst durch die Entwendung aus dem Cabrio zum Diebesgut geworden sind, stimmt irgendwas mit der Conclusio des Satzes nicht. |
2. | Ob »Klamotten« wörtlich im Polizeibericht steht oder vom Schreiberling verschlimmbessert wurde, lässt sich nicht feststellen, aber in beiden Fällen ist es unpassend. Vor allem ist es nicht eindeutig, denn es kann sowohl Steine als auch Kleidungsstücke bedeuten. |