Wenn das Amt kostenpflichtig tätig geworden ist, schickt es keine Rechnung, sondern einen »Gebührenbescheid«.
Geschäftsleute, die nicht so häufig Umgang mit Ordnungsbehörden haben, erkennen die fordernde Eigenschaft des Gebührenbescheids aber nicht, warten auf die Rechnung und wundern sich, dass sie gemahnt werden.