Leider reicht auch die verordnete Höflichkeit häufig noch nicht aus, denn es scheint ein Sport gerade bei Verfahrensentwicklern zu sein, die bearbeitende Stelle möglichst unhöflich erscheinen zu lassen. So beginnen die meisten Behördenschreiben zwar mit einer Anrede, doch kann man Absurditäten wie
Sehr geehrter Steuerbürger … Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer … Sehr geehrter Wohnungsinhaber … |
und ähnliche wirklich als Anrede werten?