Es ist schon verblüffend: Einerseits bemüht sich »der Gesetzgeber«, jede noch so banale Vorschrift so genau und präzise durchzuformulieren, dass nur kein noch so abwegiger Sonderfall unberücksichtigt bliebe. Das deutet auf eine sehr den Vorschriften verhaftete Rechtsprechung hin. Andererseits aber sind Juristen ständig bemüht, in die vorhandenen Vorschriften hinein zu interpretieren, was »der Gesetzgeber« damit wohl gemeint haben möge. (Auf die Idee, »den Gesetzgeber« nach seinen Intentionen zu fragen, kommt niemand - eher noch fragt die Legislative noch die Judikative, was korrekt ist, verdrehte Welt!
So betrachtet, hat es auch gar keinen Zweck, wenn sich Verwaltungsmitarbeiter am Gesetzestext orientieren, denn der ist ja interpretierbar.
Damit ist präjudiziert, dass die Verwaltung zwischen gesetzestextorientiertem und interpretativem Verhalten zermahlen wird.