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Es gibt Geschäftsverteilungspläne, es gibt Zuständigkeitskataloge und Kompe­tenz­ver­tei­lun­gen. Das ist gut so, doch ge­le­gentlich verstecken sich Behörden(bedienstete) zu Unrecht hinter angeblicher Nichtzuständigkeit.

Niemand traut sich, den Fehler zu korrigieren.

Veröffentlicht am 09.08.2014
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungs­vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elek­tronische Form ist ausgeschlossen. 
§ 623 BGB

Der grammatikalische Lapsus des Wechsels zwischen Singular und Plural springt ins Auge. Etliche Juristen und Verwaltungsmitarbeiter haben ihn sofort nach der Veröffentlichung erkannt und das Bundesjustizministerium darauf hingewiesen. 

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Keiner mehr da, der sich drum kümmert

Veröffentlicht am 08.08.2014
Der Vordruck wird seit Jahrzehnten verwendet. Wir haben ihn schon oft moniert, aber der Beamte, der ihn entwickelte, ist in den Ruhestand gegangen und seine Stelle wurde gestrichen. Nun fühlt sich niemand mehr zuständig.
Auskunft auf Nachfrage zu diesem Formular:
 

Aktenzeichen der Verwaltungsbehörde: 34.654321.4

Postgebühren für die förmliche Zustellung: 5,60 EUR

Im gerichtlichen Bußgeldverfahren sind die oben genannten Postgebühren für förmliche Zustellungen gemäß Anlage 1 zu § 11 GKG, Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses, entstanden.

Dieser Betrag wird der Verwaltungsbehörde zur Einziehung mitgeteilt (Nr. 6.2.1 Anlage AV § 59 Landeshaushaltsordnung).

Sie werden hierdurch aufgefordert, den oben genannten Betrag zusammen mit der Forderung der Verwaltungsbehörde in der im Bußgeldbescheid bestimmten Weise an die dort angegebene Kasse zu bezahlen.

Die Zahlung darf also nicht an das Gericht oder die Justizkasse erfolgen.

Vordruck Owi 76 des AG Tiergarten

Zum inhaltlichen Aspekt dieses Formulars gibt es hier mehr.

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