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Der Vollständigkeit halber gehört diese Ursache hier hinein, auch wenn die Verantwortung komplett bei der Legislative liegt. Über die Innere Disziplin haben schlecht formulierte Vorschriften dann unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität des behördlichen Schriftverkehrs.


Vorlagen für Vorschriften werden in den Verwaltungen oder in den Fraktionen erarbeitet. Hier wie dort sind Fachleute am Werk, die sich bemühen, einen Sachverhalt so zu regeln, dass die Rechtslage eindeutig ist. Sie vermeiden dabei vielleicht sogar die typischen Fehler und bringen einen Referentenentwurf zu Stande, der »Hand und Fuß hat«. Doch nun gerät das Werk in das Mahlwerk der Interessenabwägungen, der Einflussnahme von Verbänden, Parteien oder anderer »Träger öffentlicher Belange«. 

In den seltensten Fällen sind dabei die Fachleute zugegen, die die Vorschrift erarbeitet haben, und falls doch, so haben sie in diesen Runden nichts zu sagen. Es gibt zwar das Gerücht, in den zuständigen parlamentarischen Gremien arbeiteten »Experten« an den Themen, aber es ist eben nur ein Gerücht.

In solchen Diskussionsrunden wird dann häufig an einzelnen Formulierungen oder Worten herum gefeil(sch)t, bis man eine für alle Beteiligten »tragfähige« Version gefunden hat. Da derartige Änderungen häufig im letzten Moment vor der Beschlussfassung vorgenommen werden, kann es vorkommen, dass die mühsam ausgehandelte Formulierung in sich unschlüssig, widersprüchlich oder irritierend ist.

So wurde bei der Debatte über die Abschichtung von Aufgaben der Berliner Hauptverwaltung in bezirkliche Zuständigkeit ausgerechnet von den Befürwortern der Bezirke eine zwischen Senatsverwaltung und den Bezirksstadträten kompetent ausgehandelte Zuständigkeitsregelung vehement bekämpft. Auch die in den politischen Verhandlungen erzielten Kompromisse waren ihnen nicht weitgehend genug, weshalb sie noch in der Schlussredaktion der Gesetzesvorlage Änderungen vornehmen ließen. Die waren dann allerdings so »mit der heißen Nadel genäht«, dass sie den Bezirken letztendlich deutlich weniger Kompetenzen zuwiesen als zuvor auf Fachebene ausgehandelt. Das Ergebnis war Betroffenheit bei allen Beteiligten und die kurzfristige Einbringung eines Ersten Änderungsgesetzes.

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