Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die anzurechnenden ausländischen Steuern und die Steuerermäßigungen, vermehrt um die Steuer nach § 32d Absatz 3 und 4, die Steuer nach §34c Absatz 5 und den Zuschlag nach § 3 Absatz 4 Satz 2 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1985 (BGBl. I S. 1756), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, ist die festzusetzende Einkommensteuer.  Wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte in den Fällen des § 10a Absatz 2 um Sonderausgaben nach § 10a Absatz 1 gemindert, ist für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer der Anspruch auf Zulage nach Abschnitt XI der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen; bei der Ermittlung der dem Steuerpflichtigen zustehenden Zulage bleibt die Erhöhung der Grundzulage nach § 84 Satz 2 außer Betracht.  Wirddas Einkommen in den Fällen des § 31 um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 gemindert, ist der Anspruch auf Kindergeld nach Abschnitt X der tariflichen Einkommensteuer hinzuzurechnen.
§ 2 Abs. 6 EStG 2014

Es ist schon verblüffend: Obwohl allen Menschen bekannt ist, dass es unterschiedliche Ausdrucksformen und unterschiedliche Methoden der Beschreibung gibt, benutzen gerade die Autoren von Rechtsquellen ausschließlich die verbale Darstellung, um einen Sachverhalt zu beschreiben. Darin sind sie konsequent bis stur, selbst wenn die Beschreibungsform absolut ungeeignet ist. Speziell die Steuergesetze ergehen sich in umständlichen Satzkonstruktionen, die nichts anderes enthalten als Berechnungsgrundlagen.

Zum Berechnen gibt es aber zwei wesentlich geeignetere Darstellungsformen: die Formel und die Tabelle. Formeln sind für viele Menschen schwer zu verstehen, deshalb ist die Berechnungstabelle der probate Weg.

tarifliche Einkommensteuer _________ €
- anzurechnende ausländische Steuern __________ €
Steuerermäßigungen __________ €
Steuer nach § 32d Absatz 3 und 4 __________ €
Steuer nach §34c Absatz 5 __________ €
Zuschlag nach § 3 Absatz 4 Satz 2 des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes __________ €
festzusetzende Einkommensteuer _________ €

Das Perverse daran ist auch, dass für die Bearbeitung der verbal im Gesetz beschriebene Berechnungsweg ohnehin in eine Tabellenform überführt werden muss. Warum dann nicht gleich eine Tabelle?

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?