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Fachsprache

Zitat Norbert Blüm

Ein Beispiel, in dem Fachsprachen und verständliches Deutsch gegenübergestellt werden, finden Sie
in dieser Musterpräsentation.

 


Symptome

Ursachen

Vermeidungsstrategien 

Der Bescheid

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Wer braucht Fachsprachen?

Veröffentlicht am 12.08.2014

Fachsprache 

  • ist nur zur internen Kommunikation der Angehörigen einer Gruppe mit gemeinsamem Soziolekt geeignet,
  • verhindert die Kommunikation mit Menschen, die dieser Sprache nicht mächtig sind.

Behörden, Gerichte und politische Institutionen müssen mit allen Bürgern kommunizieren und dürfen sich dazu keiner Fachsprache bedienen, wenn sie verstanden werden wollen. Oft entsteht der Eindruck, sie wollten das nicht!

Woher stammen Fachsprachen überhaupt?

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Irritationen durch Fachsprache

Veröffentlicht am 11.08.2014

Die meisten Schwierigkeiten bereitet die Kommunikation, wenn es denselben Begriff in zwei unterschiedlichen Wortschätzen (Soziolekten) mit unterschiedlicher Bedeutung gibt.

Für die Juristensprache immer wieder gern zitiert wird »grundsätzlich«, das in der allgemeinen Sprache eine viel festere Bedeutung hat als in der Amtssprache, die darin ein »aber« impliziert.

Hier eine Auswahl besonders problematischer Homonyme und irreführender Fachbegriffe mit erheblicher Deutungsdivergenz zwischen Ämtern/Juristen einerseits und dem realen Leben andererseits:

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Vorbildlich erläutert

Veröffentlicht am 10.08.2014

Verzeichnis und Erläuterung der Rechtsgrundlagen

Auszug aus dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380)

§ 2 – Öffentliche Straßen

Abs. 1: Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

Erläuterung: Die Widmung ist der üblich gesetzlich vorgesehene Weg, das Eigentum mit der straßenrechtlichen Zweckbestimmung zu verbinden. Dementsprechend sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, als öffentliche Straßen zu definieren. Die öffentliche Zweckbe­stimmung erstreckt sich über die Fahrbahn hinaus auf den Straßenkörper, seinen Untergrund, den Luftraum und die angrenzenden Verkehrsflächen.

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