Am 21.10.2015 beschloss das Bundeskabinett die "Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (Zweite Steinmetzarbeitsbedingungenverordnung – 2. SteinmetzArbbV)" und lieferte damit ein weiteres Beispiel für das Verstecken des eigentlichen Sachverhalts in formalem Geschwurbel:
Um einen Bescheid zu verstehen, benötigt der Empfänger alle Informationen, die dafür erforderlich sind.
Wieviel Information das ist, kommt auf den Einzelfall an. Auf keinen Fall erforderlich ist es, den Empfänger mit Informationen zuzuschütten.
Lustiges Tenor-Suchspiel
Veröffentlicht am 10.08.2014
Was sie hier sehen, ist die erste halbe Seite eines doppelseitig bedruckten Bescheides im Format A3 quer. Ich habe den Tenor markiert, um Ihnen die Suche zu ersparen, die die Förderungsstelle dem Empfänger zugemutet hat. Bereits in der Verkleinerung wirkt er seltsam, überfrachtet, unübersichtlich. Eine ausführlichere Darstellung mit Kommentar und Soll-Vorschlag finden Sie hier.
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