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Du darfst nicht, was du nicht darfst!

Veröffentlicht am 24.08.2014

Diese Bestimmung der Aufzugsverordnung war noch bis ins letzte Drittel des 20. Jahrhunderts in Kraft; es war an anderer Stelle sogar vorgeschrieben, dass diese Bestimmung in jedem Lastenaufzug zu veröffentlichen war, wodurch sie unverdiente Popularität gewann.

Es ist verboten, Personen in Aufzügen zu befördern, in denen das Mitfahren von Personen verboten ist.

 aus der Aufzugsverordnung von 1928
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Ein Absatz ist kein Absatz, wenn er eine Seite füllt.

Veröffentlicht am 30.07.2014

Ein Absatz sollte maximal sechs Sätze enthalten; sind die Sätze sehr lang, darf diese Obergrenze nicht ausgeschöpft werden. Einen ganzen Absatz umzuformulieren, ist häufig besser, als krampfhaft einzelne Passagen verbessern zu wollen.

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Warum denn aktiv, wenn es auch passiv geht!

Veröffentlicht am 28.07.2014

Ein ganz großes Kommunikationshemmnis sind die häufigen Passiv-Konstruktionen in amtlichen und juristischen Texten. So als getraute man sich nicht, die Dinge beim Namen zu nennen, werden konkrete Aussagen durch Passiva ersetzt.

Passiv:   Aktiv:
Folgender Bescheid wird erteilt.   Ich erteile hierzu folgenden Bescheid.
     
Abzugebende Vorgänge sind stets über den Abteilungsleiter zu leiten.   Leiten Sie alle abzugebenden Vorgänge über die Abteilungsleitung.
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Juristen-Patchwork

Veröffentlicht am 27.06.2014
... wird gemäß §§ 2, 3, 5, 7, 7a und 34 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung vom 12. November 1996 (BGBl.I S. 1695), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl.I S. 2455), in Verbindung mit §§ 14 und 16 des Berliner Wassergesetzes (BWG) in der Fassung vom 3. März 1989 (GVBL. S. 605), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Oktober 1995 (GVBl. S. 695), die wasserbehördliche Erlaubnis erteilt.

Solche verschraubten Formulierungen resultieren aus der Tatsache, dass man in den zuständigen Verwaltungen zu bequem ist, bei der Änderung einer Vorschrift diese im vollständigen neuen Wortlaut zu veröffentlichen, sondern statt dessen Juristen-Patchwork kreiert: »In § 31 Abs. 2 Satz 2 entfällt der zweite Halbsatz.« Für das Verfahren bis zum Erlass der Vorschrift mag das ja noch angehen, da bleiben diese Leute ja im Wesentlichen unter sich. Aber spätestens bei Verabschiedung einer Vorschrift gebietet es die Bürgernähe, einen neuen Volltext zu veröffentlichen.

Der Wetterbericht ist ja auch jedes Mal wieder vollständig, es wird nie gesagt:

»Das Wetter wird morgen wie gestern, nur in der Priegnitz zwei Grad weniger, dafür erhöht sich in der Lausitz die Niederschlagswahrscheinlichkeit um 12%.«

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Ins Guinness-Buch mit Satzlängen?

Veröffentlicht am 27.06.2014

Manche Zeitgenossen machen sich ja noch einen Spaß daraus, harmlose Bürger zu irritieren. Den Vogel abgeschossen hat meiner Meinung nach ein Komiker am Volkstheater Karl-Chemnitz-Stadt (oder war es etwa doch ein Richter am Arbeitsgericht Chemnitz?) mit dieser Urteilsbegründung von 368 Wörtern in einem Satz!

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Lange und verschachtelte Sätze

Veröffentlicht am 13.06.2014

Eine der stärksten Auffälligkeiten in Schriftstücken von Behörden sind (zu) lange Sätze. Es wird versucht, möglichst viel in einen Satz hinein zu legen, statt ihn in mehrere Sätze aufzuteilen. Es gibt auch Fälle, in denen eine Aufteilung nicht möglich ist, weil mehrere Kausalitäten innerhalb eines Satzes zu einer Folgerung führen. Dann muss aber darauf geachtet werden, eine verständliche, logische Struktur aus Nebensätzen zu konstruieren. Dabei kann selbstverständlich der Text insgesamt länger werden, doch für das Verstehen sind die Satzlänge und die Komplexität der verschachtelten Nebensätze bedeutend.

Ludwig Reimers, Verfasser des Buches „Stilfibel“, ist zu der Erkenntnis gelangt, dass

  • Sätze mit bis zu 13 Wörtern sehr leicht verständlich und
  • Sätze mit 14 bis 18 Wörtern leicht verständlich sind.
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Es bedarf nicht mal eines langen Satzes, um hoffnungslos verschachtelt zu sein.

Veröffentlicht am 12.06.2014
»Die Erklärung ist neben dem Wahlumschlag in den an den Wahlvorstand adressierten Freiumschlag zu legen.«

Ein Nebensatz würde diesem eigenwilligen Satz sehr zu Gute kommen:

»Die Erklärung ist zusammen mit dem Wahlumschlag in den Freiumschlag zu legen, der an den Wahlvorstand adressiert ist.«
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Exzellente Schachtelung bei großer Hitze (ersteres aufgrund von letzterem?)

Veröffentlicht am 12.06.2014

Der »Hitzefrei-Erlass« der Berliner Senatsverwaltung für Inneres ist ein Klassiker der Verschachtelungstechnik. Der musste einfach hier mit hinein, natürlich mit Analyse.

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Der Klassiker, zum Glück ein Fake: »Der Wertsack«

Veröffentlicht am 11.06.2014

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechselungen der Begriffe Wertsack, Wertbeutel, Versackbeutel und Wertpaketsack vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften:

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