Um in juristischen Texten die Orientierung zu erleichtern, wird beim Zitieren zusätzlich zu Paragraph und Absatz auch die Nummer des Satzes innerhalb eines Absatzes angegeben. Diese werden meist mühsam in Handarbeit in den Vorschriftentext als hochgestellte Zahlen eingefügt.
Das Makro "Satznummern" nimmt Ihnen diese Arbeit ab, allerdings nicht 100 % sicher, denn der Punkt hat ja nicht nur die Funktion als Satzende. Der Algorithmus kann nicht erkennen, ob "2." eine Ordinalzahl innerhalb einer Liste ist (dann folgt keine Satznummer) oder der Schluss eines Satzes auf "siehe § 1 Abs. 2.". Die alte Texterweisheit "Sicherheitshalber noch mal drüberlesen!" ist auch hier von Bedeutung.