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Juristisch formulieren lernen in 5 Lektionen

Veröffentlicht am 14.06.2014

Diese Anleitung ist zwar Satire, doch in ihr steckt offensichtlich beim Vergleich mit Schriftstücken von Anwälten, Gerichten und Behörden weit mehr als nur ein Körnchen Wahrheit.

 


AusgangspunktNehmen Sie einen ganz normalen Satz.

Vielen Dank für Ihrem Brief; wir beantworten Ihre Fragen, sobald wir mit Herrn Müller darüber gesprochen haben.

Lektion 1Reichern Sie den Satz mit Substantiven an. Ersetzen Sie einfach alle Verben durch Hauptwörter oder Streckverben. Und vergessen Sie nicht die Substantive mit der Endung »-ung« aufzublähen.

Vielen Dank für Ihren Brief; wir kommen in Beantwortung Ihrer Fragen auf Sie zurück, sobald wir Rücksprache mit Herrn Müller gehalten haben.

Lektion 2: Anonymisieren Sie (zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses) den Text.

Vielen Dank für das vorgenannte Schreiben; die Unterfertigten kommen in Beantwortung der darin aufgeworfenen Fragen auf die Petenten zurück, sobald sie Rücksprache mit dem Mandanten gehalten haben.

Lektion 3: Übertragen Sie alles ins Passiv.

Für das vorgenannte Schreiben möchten wir uns bedanken; die Unterfertigten werden in Beantwortung der darin aufgeworfenen Fragen auf die Petenten zurückkommen, sobald ihrerseits Rücksprache mit dem Mandanten gehalten werden konnte.

Lektion 4: Würzen Sie Ihre Arbeit mit unnötigen Adjektiven und Partizipien.

Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir uns bedanken; die Unterfertigten werden ins alsbaldiger Beantwortung der darin aufgeworfenen interessanten Fragen der Petenten umgehend auf diese zurückkommen, sobald unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem derzeit abwesenden Mandanten gehalten werden konnte.

Lektion 5: Wenden Sie abschließend unbedingt noch einmal Lektion 1 an.

Bezugnehmend auf das vorgenannte Schreiben möchten wir unseren Dank aussprechen; die Unterfertigten werden in alsbaldiger Erledigung zur Beantwortung der darin aufgeworfenen interessanten Fragen der Petenten umgehend auf diese Bezug nehmen, sobald unsererseits die unverzichtbare Rücksprache mit dem derzeit auf einer Reise befindlichen Mandanten gehalten werden konnte.

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