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oerttel.net

Isch habe doch gar keine Auto!

Veröffentlicht am 10.08.2014

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll gegen Sie die Verhängung einer Gesamtgeldstrafe von ... Tagessätzen vorbehalten bleiben. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt ... DM, die Geldstrafe insgesamt mithin ... DM. (Einsatzstrafen: 2 x je ... Tagessätze zu je ... DM). Im Falle der Uneinbringlichkeit tritt an die Stelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe.

...

Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem unten bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Es steht Ihnen frei, den Einspruch zu begründen. Es empfiehlt sich jedoch anzugeben, ob Sie den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte, z. B. das Strafmaß, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Sperre der Erteilung einer Fahrerlaubnis beschränken möchten. In der Einspruchsfrist können Sie auch weitere Beweismittel (Zeugen, Sachverständige, Urkunden) angeben.
Rechtsmittelbelehrung des AG Oldenburg in einer Unterhaltssache

Auf den ersten Blick ist sie ja unverdächtig, so eine Rechtsmittelbelehrung, weiß man als im Umgang mit Deutschen Ordnungsbehörden und Gerichten Erfahrener. Das sind immer Vordrucke oder Textbausteine, daran kann gar nichts falsch sein.

Beim genaueren Hinsehen jedoch ...

... kommt Verwunderung auf: Das Strafmaß im oberen Absatz ist vollständig zitiert; Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis sind nicht enthalten, auch nicht angedroht worden. Was also hat sie in der Rechtsmittelbelehrung verloren? Es scheint so, als habe ein Verkehrsrichter beim Familiengericht vertreten und seine unpassenden Textbausteine mitgebracht.

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