Juristische Gutachten, egal ob vom Anwalt oder Justiziariat, sind nie eindeutig. In Anerkenntnis der Unabhängigkeit der Richter (oder, wie böse Zungen sagen: der Unberechenbarkeit) wird jede noch so toll recherchierte und formulierte Stellungnahme zu den Aussichten, ein Verfahren zu gewinnen, spätestens am Schluss einen Hinweis enthalten, dass das alles natürlich ohne Gewähr ist.
..., sofern die Gerichte nicht anders entscheiden. |
typische Schlussformel einer juristischen Stellungnahme |
Konkret ausgedrückt: Die Stellungnahme ist das Papier nicht wert!
Da interpretieren Anwälte oder Justitiare eine Sachlage und die dazu einschlägigen Vorschriften, wissen aber, dass die entscheidende Instanz das auch ganz anders interpretieren kann. Was soll das? Sind wir hier im Deutschunterricht, wo die Schüler damit gegängelt werden, herauszufinden, was der Dichter mit seiner Formulierung gemeint haben könnte? Im Verwaltungsalltag zählen Fakten, keine Vermutungen.